Aus der
Vor=Rede
des Priors Bernard Rusconi im Stubengesellschaftsbuch von 1743

 

 

«Wan eine Sach darum für alt zu halten, weilen man dero Anfang nit erkundigen mag, so kan sich mit billichstem recht eine Ehrsamme gesellschaft auf der Trink-Stuben zu Rheinaw wegen ihrem Altertum berühmen; massen dero Ursprung, Urheber, Beschaffenheit und Ursach, wie auch die von altem her einverleibte mitglieder biss auf disse Zeit unbekannt seyn. Ess ist zwar ein auf Pergament de anno 1431 geschribenes und mit dem grossen Convent-Sigil des lobl. gottshaus Rheynaw, wie auch mit dem Stadt-Sigil verwahrter Brieff vorhanden; ob aber disser der erste, mittlere oder letztere seye, (weilen vieleicht andere bei einer Glaubensänderung oder Kriegs-Überfälen, verloren gegangen seyn), kan man nit wüssen.»

 

 

In der Folge bedauert Rusconi, dass sich die Vorfahren auf ihr gutes «Gedächtnuss» verlassen, aber kaum etwas zu Papier gebracht hätten. Da man dies aber nicht mehr ändern könne, so solle wenigstens dafür gesorgt werden, dass künftig die Nachkömmlinge nicht die gleichen Klagen würden führen können. Deshalb sei er, Bernardus Rusconi, «als ein Stubengesell» beauftragt, ein «so genantes Stuben-gesellschaftsbuch» zu verfertigen. Mit der Hoffnung, dass dieses Buch auch bei Streitigkeiten und Rechtfindung nützlich sein werde, und dass «der Effect dessen die beste Prob wird geben können» schliesst der Autor seine Betrachtungen über den Zweck des Werkes.